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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Das Unfallrisiko durch Wildwechsel minimieren

15.10.2019 | FAHRSCHUL-WISSEN

Wildtiere sind im Straßenverkehr ein erhebliches Unfallrisiko. Besonders in ländlichen Regionen bedeuten plötzlich auf der Fahrbahn auftauchende Vierbeiner eine oft nur schwer zu vermeidende Gefahr für Auto- und Motorradfahrer. Die flächendeckende Asphaltierung und der Ausbau des Straßennetzes überschneiden vielerorts den natürlichen Lebensraum von Wildtieren. Im Unterschied zum Menschen und seinen domestizierten Haus- und Nutztieren, erkennen Rehe, Hirsche und Wildschweine Straßen nicht als Gefahrenzonen. Trotz des hohen Lärms kreuzen die ansonsten scheuen Wildtiere auch bei hohem Verkehrsaufkommen unerwartet die Fahrbahn und werden im Fall einer Kollision aufgrund ihres stattlichen Körpergewichts regelmäßig zur Bedrohung für Fahrzeuge und deren Insassen. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes kommt es auf deutschen Straßen jedes Jahr zu rund 250.000 Wildunfällen, zuweilen mit tödlichen Folgen für Mensch und Tier. In der kalten Jahreszeit ist die Gefahr durch Wildwechsel besonders hoch. Die saisonal bedingten Witterungs- und Sichtverhältnisse stellen Verkehrsteilnehmer zudem vor zusätzliche Herausforderungen. #userInhaber# von der #userName# weiß um die Gefahr und glaubt dennoch, dass sich diese Zahl durch ein höheres Risikobewusstsein deutlich verringern ließe: „Als unfreiwillige Verkehrsteilnehmer sind Wildtiere unberechenbar, weshalb viele Zusammenstöße selbst für hochaufmerksame Fahrer schlicht nicht zu vermeiden sind. Gleichzeitig unterschätzen viele Menschen aber nach wie vor massiv die Gefahr durch Wildwechsel.“ Betroffen sind insbesondere Streckenabschnitte, die nahe Wäldern und Feldgrenzen verlaufen. „Erhöhte Wachsamkeit ist vor allem zwischen Abend- und Morgendämmerung geboten, wenn die nachtaktiven Tiere auf Nahrungssuche gehen“, weiß #userInhaber#. Der Experte rät Auto- und Motorradfahrern eindringlich, entsprechende Hinweisschilder ernst zu nehmen und bei angepasstem Tempo mit erhöhter Bremsbereitschaft zu fahren. „Sobald Sie ein Tier am Straßenrand bemerken, sollten Sie umgehend abblenden und versuchen, es durch Hupen zu verscheuchen.“ Was aber tun, wenn die Reaktionszeit zu kurz und ein Zusammenstoß unvermeidbar ist? „In diesem Fall lautet die Devise kategorisch: ‚Abbremsen statt Ausweichen‘. Auch wenn es kontraintuitiv sein mag, so ist der Unfall gegenüber einem unkontrollierten Ausweichmanöver doch die sicherere Variante.“ #userInhaber# empfiehlt, das Lenkrad gut festzuhalten, auf die Bremse zu treten und sich bestmöglich auf den Aufprall vorzubereiten. „Nach dem Zusammenstoß ist es entscheidend, Ruhe zu bewahren. Schalten Sie die Warnblinkanlage an, sichern Sie die Unfallstelle und verständigen Sie die Polizei. Nähern Sie sich unter keinen Umständen dem angefahrenen Tier!“ Zwar sind nicht alle Wildunfälle vermeidbar, doch eine erhöhte Wachsamkeit und vorausschauende Fahrweise können entscheidend dazu beitragen, das Risiko zu minimieren. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Fahrerflucht: Viele Unfallverursacher werden unwissentlich zu Verkehrssündern

15.03.2019 | FAHRSCHUL-WISSEN

Etwa jeder vierte Unfallbeteiligte in Deutschland entfernt sich unerlaubt vom Unfallort. Nicht alle handeln dabei vorsätzlich. Strafrechtliche Konsequenzen drohen ihnen trotzdem. Unfallflucht zählt zu den häufigsten Verkehrsdelikten auf deutschen Straßen. Rund eine halbe Million Fahrer machen sich hierzulande Jahr für Jahr strafbar, indem sie sich nach einer Kollision unerlaubt vom Unfallort entfernen. Dabei werden viele unwissentlich zu Verkehrssündern: Insbesondere bei Bagatellschäden sind sich Unfallverursacher der Rechtslage nicht bewusst. Ein Moment der Unaufmerksamkeit am Steuer reicht und schon ist es passiert: Beim Rangieren rammt oder touchiert man ein parkendes Fahrzeug. Der entstandene Schaden ist in der Regel ebenso überschaubar wie die Konsequenzen für den Unfallverursacher. Doch wer sich anschließend unerlaubt vom Unfallort entfernt oder gar nicht erst anhält, verletzt nicht nur seine Mitteilungspflicht, sondern macht sich auch strafbar. #userInhaber# von der #userName# weiß um die Tücken bei Bagatellschäden: „Bei geringen oder gar nicht erkennbaren Schäden sind sich viele Verkehrsteilnehmer nicht bewusst, wie sie sich als Verursacher korrekt verhalten müssen.“ Dabei obliegt die ordnungsgemäße Abwicklung eines Unfalls vollständig der Verantwortung des Verursachers. „Leider erliegen noch immer viele Fahrer dem Irrglauben, dass es ausreicht, einen Zettel mit den eigenen Daten am beschädigten Fahrzeug zu hinterlassen.“, so #userInhaber#. „Ist der Geschädigte an der Unfallstelle nicht anzutreffen, muss aber unabhängig des entstandenen Schadens zuallererst die Polizei informiert werden. Erst dann ist es erlaubt, den Unfallort zu verlassen.“ Auch wer sich nur kurzzeitig von der Unfallstelle entfernt, ohne vorher Meldung zu machen, macht sich der Fahrerflucht schuldig und riskiert schwerwiegende Konsequenzen. „Ein angezeigter Unfall ist eine Ordnungswidrigkeit, die Folgen sind eine mündliche Verwarnung oder ein Bußgeld“, weiß #userInhaber#. „Fahrerflucht konstituiert hingegen laut § 142 StGB eine Straftat und wird entsprechend geahndet.“ Bei Verurteilung drohen mehrmonatige Fahrverbote, Führerscheinentzug und je nach Schwere des Schadens bis zu drei Jahre Freiheitsentzug. Zusätzlich zu den strafrechtlichen Folgen kann auch die Versicherung Regressforderungen in Höhe von bis zu 5000 Euro geltend machen. Unwissenheit oder Schock wirken sich indes nicht strafmildernd aus. #userInhaber# appelliert deshalb, als Unfallverursacher einen kühlen Kopf zu bewahren und sich nicht leichtfertig von der Unfallstelle zu entfernen: „Die Entscheidung, ob der entstandene Schaden eine Meldung rechtfertig, liegt nicht im Ermessen des Verursachers. Wenn der Halter des beschädigten Fahrzeugs nicht auffindbar ist, informieren Sie in jedem Fall die Polizei. Selbst wenn der Geschädigte Sie zur Weiterfahrt auffordert, tauschen Sie sicherheitshalber Personalien und Fahrzeugdaten aus.“ Gibt es vor Ort keine unmittelbare Möglichkeit, den Unfall polizeilich zu melden, sind Unfallverursacher gesetzlich verpflichtet, eine angemessene Zeit abzuwarten, um der Mitteilungspflicht nachzukommen und den Geschädigten zu informieren. Als Richtwert gilt abhängig von den äußeren Umständen eine Zeitspanne zwischen 20 und 60 Minuten. Taucht der Fahrzeughalter in dieser Zeit nicht auf, führt der anschließende Gang dann ohne Umwege zur nächstgelegenen Polizeidienststelle. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Elektromobilität

18.09.2017 | FAHRSCHUL-WISSEN

Trotz Initiativen aus Politik und Wirtschaft konnten sich Elektrofahrzeuge bislang nicht auf deutschen Straßen durchsetzen. Elektromobilität ist die Zukunft des Straßenverkehrs. Egal ob Pedelec, Batteriebus, Elektrolastkraftwagen oder Pkw: Elektroantriebe sind schon heute in zahlreichen Fahrzeugen umweltfreundlichere und effizientere Alternativen zu herkömmlichen Verbrennungsmotoren. Doch obwohl Deutschland langfristig im Bereich Elektromobilität eine politische und wirtschaftliche Vorreiterrolle einnehmen möchte, stehen wir hierzulande erst am Anfang dieser Entwicklung. Hohe Kaufpreise und eingeschränkte Alltagstauglichkeit sind nach wie vor große Hindernisse bei der Umstellung auf das Elektroauto. Von den anvisierten eine Million Elektrofahrzeugen, welche die Bundesregierung bis 2020 auf deutsche Straßen bringen möchte, waren bis Anfang des Jahres lediglich 55.000 Autos mit Elektro- oder Hybridantrieb registriert, etwa 0,1 % aller gemeldeten Fahrzeuge. Die Politik bemüht sich deshalb nun, den Absatz von Elektrofahrzeugen durch finanzielle Anreize und Steuererleichterungen anzukurbeln. Woran liegt es also, dass sich die Elektrotechnik noch immer nicht im Straßenverkehr durchsetzen kann? Klaus-Peter Nickel von der Fahrschule Nickel nennt vor allem drei gewichtige Gründe für die anhaltende Skepsis: „Die zögernde Haltung gegenüber Elektrofahrzeugen lässt sich mit drei Buchstaben zusammenfassen: RIP – Reichweite, Infrastruktur und Preis.“ Laut Fahrschule Nickel wirkt neben den hohen Anschaffungskosten und dem mangelnden Versorgungsnetz an Ladestationen vor allem die verhältnismäßig geringe Reichweite abschreckend auf potentielle Käufer. „Als Fahrlehrer spreche ich jeden Tag mit jungen Menschen aus Kleve und Umgebung, die im Unterschied zu vorherigen Generationen ein ausgeprägtes Umweltbewusstsein besitzen. Aber insbesondere Fahranfänger wollen flexibel sein und überlegen genau, ob sie ihre Mobilität wegen langer Ladezyklen und geringer Reichweite einschränken möchten.“ Wesentlich ökologischer als spritbetriebene Fahrzeuge sind die emissionslosen Elektromotoren schon heute, auch in Sachen Fahrkomfort und Leistung können sie mittlerweile mit Benzinern und Dieseln mithalten. Nicht erst seitdem der amerikanische Autobauer Tesla mit seinem Model S große Aufmerksamkeit erregen konnte, haben sich die Elektrofahrzeuge von ihrem einstigen Imageproblem befreien können. Im Gegenteil scheint in Folge des Abgasskandals und Diskussionen um Diesel-Fahrverbote die traditionelle Autoindustrie in Verruf gekommen zu sein. Klaus-Peter Nickel von der Fahrschule Nickel sieht in dieser Entwicklung eine Chance: „Wenn es Politik und Herstellern nun gelingt, den Ausbau des Versorgungsnetzes parallel zu dem technologischen Fortschritt zügig voran zu treiben, steht einem Durchbruch in wenigen Jahren nichts mehr im Weg.“ Weitere Hinweise zum Thema Elektromobilität gibt Klaus-Peter Nickel gern persönlich direkt in der Fahrschule: Fahrschule Nickel, Triftstr. 72, 47533 Kleve.

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Mehr Praxis, weniger Unfälle: Fahranfänger schon mit 17 hinter das Steuer

20.06.2017 | FAHRSCHUL-WISSEN

Bei Fahranfängern sind die ersten Wochen und Monate nach der bestandenen Fahrprüfung besonders kritisch und statistisch gesehen ereignen sich hier viele vermeidbare Unfälle aufgrund von Fahrfehlern und fehlender Übersicht. Das „Begleitete Fahren mit 17“ gibt den Fahranfängern einen Mentor an die Hand und hilft ihnen, die nötige Routine zu sammeln. Aller Anfang ist schwer und es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen- der Volksmund kennt viele Redewendungen rund um den Start in die Praxis. Diese gelten besonders für den Einstieg in den Straßenverkehr: Jeden Tag starten Hunderte Fahranfänger in ganz Deutschland in das Abenteuer Autofahren und müssen auf ihren Fahrten zur Schule, zu Freunden oder in die Stadt die komplexen Herausforderungen auf den Straßen meistern. „Statistisch gesehen kommt es gerade in den ersten Wochen und Monaten wegen der fehlenden Routine und Übersicht vermehrt zu vermeidbaren Zwischenfällen. Daher ist es wichtig, dass Fahranfänger in einem sicheren Umfeld schnell die so wichtigen Erfahrungen im Straßenverkehr sammeln“, erklärt Klaus-Peter Nickel von Fahrschule Nickel. Eine gute Gelegenheit dazu bietet sich beim „Begleiteten Fahren mit 17“: Hier können Fahranfänger bereits vor ihrem 18. Geburtstag im Straßenverkehr üben und werden dabei von erfahrenen Autofahrern an ihrer Seite unterstützt. Voraussetzung für die Teilnahme am „Begleiteten Fahren mit 17“ ist eine bestandene Fahrprüfung. Jeder Fahranfänger kann mehrere Fahrbegleiter beim Prüfungsamt anmelden und steigert so seine Chance, bei begleiteten Fahrten zu üben. Als Mentor eignet sich jeder, der mindestens 30 Jahre alt ist und seit wenigstens 5 Jahren einen Führerschein Klasse B besitzt. Fahrlehrer Klaus-Peter Nickel: „Während der Fahrstunden passe ich mit auf, dass nichts passiert. Aber gerade bei den ersten Fahrten auf eigene Faust nach der Fahrprüfung ist es sehr hilfreich, wenn ein erfahrener Autofahrer mit Rat zur Seite steht und der Fahranfänger nicht alleine die Herausforderungen meistern muss. In unübersichtlichen oder brenzligen Situationen hilft das direkte Feedback dem Fahranfänger, die nötige Erfahrung zu sammeln“ Zum „Begleiteten Fahren mit 17“ berät Klaus-Peter Nickel Interessenten per Mail via fs-nickel@web.de, oder direkt in der Fahrschule: Fahrschule Nickel, Triftstr. 72, 47533 Kleve.

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